Bayerischer Rollsport- und Inline-Verband
Inline-Skaterhockey in Bayern

Trotz erster Lockerungen: Spielbetrieb bleibt bis einschließlich 05. Juni 2020 ausgesetzt - Individualtraining unter strengen Auflagen wieder möglich

08.05.2020 23:37 - Eingestellt von Thomas Weiß

Nach wie vor gilt in Bayern eine Kontaktbeschränkung mit strengen Auflagen. Dazu gehört auch, dass sämtliche Sportanlagen gesperrt bleiben müssen. Spiele und Trainings von Mannschaften bleiben vorerst bis einschließlich 05. Juni 2020 ausgesetzt. 

 

Neben diesen bedauerlichen Rahmenbedingungen gibt es aber auch erste Schritte der Lockerung. So ist ab dem 11. Mai 2020 Individualtraining unter freiem Himmel und mit maximal fünf Personen wieder zulässig. Allerdings gelten strenge Auflagen, die in der "Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" explizit erläutert werden. Nach wie vor ist in §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:

 

- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen

- Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)

- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen

- kontaktfreie Durchführung

- keine Nutzung von Umkleidekabinen

- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten

- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich

- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen

- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten

- Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig

- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes

- keine Zuschauer

 

Außerdem sind unter anderem Vereinsheime weiterhin geschlossen (§11). Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Hier der Link zur Verordnung im Detail: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf Sollte ein Verein unter den oben genannten Rahmenbedingungen ein Training anbieten wollen, empfehlen wir dringend die vorherige Kontaktaufnahme zu den jeweils zuständigen kommunalen Behörden. Weitere Informationen zu Dokumentations- und Hygienemaßgaben sind folgendem Link zu entnehmen: https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/.

 

Im Rahmen einer Videokonferenz am 07. Mai 2020 haben die bayerischen Skaterhockey-Vereine ihre Haltungen bezüglich eines Spielbetriebs 2020 mitgeteilt. Die überwiegende Mehrheit der Vereine hat ihre Bereitschaft mitgeteilt, auch zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres in die Saison starten zu wollen. Besonders erfreulich war auch, dass selbst bei einem Saisonstart Anfang September nahezu alle Nachwuchsteams sowie ca. 10 Herrenteams bereit wären, zu starten. Bleibt nur zu hoffen, dass weitere Lockerungen in den nächsten Wochen und Monaten möglich sein werden. Dazu appellieren wir nach wie vor auf umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten gemäß den jeweils geltenden Rahmenbedingungen.